Grundsätzlich haben Mieterinnen und Mieter einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass die Vermieterin oder der Vermieter dem Einbau einer Wallbox zustimmt. Notwendige bauliche Maßnahmen, etwa die Verlegung von Stromleitungen, können davon umfasst sein. Die Kosten für Anschaffung, Einbau und einen späteren Rückbau tragen jedoch in der Regel die Mieter:innen selbst.
Worauf sollten Mieterinnen und Mieter achten?
Vor dem Einbau empfiehlt es sich:
- Den Antrag schriftlich einzureichen
- Ein Angebot eines qualifizierten Fachbetriebs vorzulegen
- Die technische Umsetzung nachvollziehbar darzustellen
- Mögliche Förderprogramme zu prüfen
- Ausschließlich zertifizierte Elektrofachbetriebe mit der Installation zu beauftragen
- Bei Problemen rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen
Für Planung und Installation kann außerdem die Unterstützung durch Fachbetriebe oder zertifizierte Berater:innen für Elektromobilität sinnvoll sein. Dies erhöht häufig die Chancen auf eine zügige Zustimmung und eine sichere Umsetzung.
Kann die Zustimmung verweigert werden?
Eine Ablehnung ist nicht ohne Weiteres möglich. Zwar besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zustimmung, in Einzelfällen können jedoch besondere Umstände eine Rolle spielen. Deshalb sollten die geplanten Maßnahmen nachvollziehbar dargestellt werden.
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Für Mieterinnen und Mieter selbst gibt es derzeit keine direkten Förderprogramme. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Wohnungseigentümergemeinschaften oder private Vermieterinnen und Vermeiter Fördermittel für Ladeinfrastruktur beantragen.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Wallbox installieren möchte, sollte den Antrag gut vorbereiten und sich bei Unsicherheiten frühzeitig beraten lassen. Unterstützung bietet dabei auch der örtliche Mieterverein.

